Vom Bebauungsplan zum Projekt

Bebauungsplan in der Realität am Schwabinger Tor

Ungefähr 25 Juristen der Stadtverwaltung kamen zur internen Fortbildung: Ein Spaziergang rund ums Schwabinger Tor mit Robert Wenk und Simon Winkler von ver.de. Doch was hat Recht mit dem neuen Stadtquartier zu tun?

Zuerst startete Andreas Garkisch von 03 Architekten mit dem städtebaulichen Konzept. Anschließend ging es nach der Besichtung des Luxus-Lifestyle-Hotels AndaZ mit ver.de im Flaniertempo in lockerer Atmosphäre durch die lebendigen Gassen. Plätze und Spielplätze lockten durchweg positive Reaktionen hervor. Es war nicht die erste Führung durch ver.de auf dem Projektgebiet. Wieder kamen die großen Schautafeln zum Einsatz, an denen Robert Wenk den Teilnehmern die Freiflächen und die Ausgleichsflächen vorstellte.

Bebauungsplan als Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Neuplanung ist der Bebauungsplan (B-Plan). Höhere Dichte, höherer Versiegelungsgrad bei gleichzeitiger Autofreiheit, Fußgängerbereiche als Freifläche anrechnen. Und darum ging´s: Verstehen anderer Berufswelten und einen Blick werfen auf die Auswirkungen rechtlicher Vorgaben in der Realität.